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PASSIVRAUCHERSCHUTZ |
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Passivraucherschutz
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Damit der Passivraucherschutz in der Schweiz endlich umgesetzt wird, muss eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden (Gesetzesbestimmungen, Rechte der Nichtraucher), welche EU konform ist.
Desweiteren müssen klare Richtlinien zur Umsetzung festgelegt werden, bei Nichtbeachtung werden die definierten Konsequenzen umgesetzt.
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Folgende Zonen müssen rauchfrei werden:
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Gaststätten (Restaurants, Discos, Hotels, Bars)
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Arbeitsplätze
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öffentliche Gebäude, öffentliche Bereiche, öffentliche Räume
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Verwaltungen (ein Staat ohne Rauch, aber nicht ohne Raucher ...)
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Schulen (inkl. Lehrerzimmer) und Ausbildungsstätten
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sämtliche öffentliche Verkehrsmittel (insbesondere SBB)
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alle Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Spitäler (inkl. Privatspitäler)
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